Informationen zur Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis ausschließlich auf die äußere Ansicht!
Informationen zum Datenschutz
Die Bilddaten, aus dem Wurmtal, werden alle 2 Minuten überschrieben und nicht dauerhaft gespeichert.
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Frank Wistuba
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